The Criminal Prosecution and Capital Punishment of AnimalsEvans, E. P. (Edward Payson)
History
The Criminal Prosecution and Capital Punishment of Animals
Evans, E. P. (Edward Payson)
Animals -- Law and legislation -- History; Animals, Prosecution and punishment of -- History; Trials -- Europe
Allegation, replication, and judgment in the process against field-mice at
Stelvio in 1519.
KLAG
Schwarz Mining hat sein Klag gesetzt wider die Lutmäuse in der Gestalt,
dass diese schädliche Tiere ihnen grossen merklichen Schaden tun, so wurde
auch erfolgen, wenn diese schädliche Tiere nit weggeschaft werden, dass
sie ire Jarszinse der Grundherrschaft nit nur geben könnten und verursacht
wurden hinweg zu ziehen, weil sie solcher Gestalten sich nit wüssten zu
ernehren.
ANTWORT
Darauf Grienebner eingedingt, und diese Antwort geben und sein Procurey
ins Recht gelegt: er hab diese wider die Tierlein verstanden; es sey aber
männiglich bewusst, dass sie allda in gewisser Gewöhr und Nutzen sitzen,
darum aufzulegen sei----: Derentwegen er in Hoffnung stehe, man werde
ihnen auf heutigen Tage die Nutz und Gewöhr mit keinem Urtel nehmen oder
aberkennen. Im Fall aber ein Urtel erging, dass sie darum weichen müssten,
so sey er doch in Hoffnung, dass ihnen ein anders Ort und Statt geben soll
werden, uf dass sie sich erhalten mögen: es soll ihnen auch bei solchem
Abzug ein frei sicher Geleit vor iren Feinden erteilt, es seyn Hund
Katzen oder andre ihre Feind: er sey auch in Hoffnung, wenn aine schwanger
wäre, dass derselben Ziel und Tag geben werde, dass ir Frucht fürbringen
und alsdann auch damit abziehen möge.
URTEL
Auf Klag und Antwort, Red und Widerred, und uf eingelegte Kundschaften und
Alles was für Recht kommen, ist mit Urtel und Recht erkennt, dass die
schädlichen Tierlein, so man nennt die Lutmäuse, denen von Stilfs in Acker
und Wiesmäder nach Laut der Klag in vierzehn Tagen raumen sollen, da
hinweg ziehen und zu ewigen Zeiten dahin nimmer mehr kommen sollen; wo
aber ains oder mehr der Tierlein schwanger wär, oder jugendhalber nit
hinkommen möchte, dieselben sollen der Zeit von jedermann ain frey
sicheres Geleit haben 14 Tage lang; aber die so ziehen mögen, sollen in 14
Tagen wandern.
_Vide_ Hormayr’s _Taschenbuch für die vaterländische Geschichte_. Berlin,
1845, pp. 239-40.
D
Admonition, denunciation, and citation of the inger by the priest Bernhard
Schmid in the name and by the authority of the Bishop of Lausanne in 1478.
Public-domain text, read in full here on John Shaqi.
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