_Exemplaria_ alle, unter dem Schein als ob der Trucker eine frembde
Waar ohne _Special_ Erlaubnuss des Königs in Frankreich gebracht,
_confiscirt_, darauf er _repressalias_ vom Kayser Fridrichen III.
verlangt, und soviel frantzözische Kaufleute niedergeworfen, dass er
seines Schadens wohl zukommen, und viel Französische Waare in sein
Haus allerhant _Sorten_ bekommen, dass die Sach endlich durch beyde
_Potentaten_ verglichen, uffgehoben, ut er Peter Schöffer befriediget
worden.”
Man sieht, dass in diesem Berichte über den Gang der Erfindung der
objektive Thatbestand, besonders was die Anfänge betrifft ganz
richtig erzählt wird, und dass er nur _quoad personas_ verfälscht
ist; indem Fusten das zugeschrieben wird, was Gutenbergen angehört.
Es erbellt ferner daraus, dass er weder aus Trithems Werken noch aus
dem Lobgedichte des Bergellanus geschöpft ist; da er umständcher als
beide in’s Einzelne der Verfahrungsweisen eingeht. Auch die Angabe,
Fust und Schöffer hätten nach Erfindung der gegossenen Buchstaben ihre
Arbeiter mit Eiden zur Geheimhaltung der Kunst verbunden, die ersten
Holztafeln aufgehoben, die einzelnen hölzernen Buchstaben in Schnüre
gefaszt und nur zu Zeiten guten Freunden gezeigt, deutet, als auf
ihre Quelle, auf handschriftliche oder mündliche Ueberlieferungen,
die sich in der Familie Fust erhalten haben müssen. So haben sich in
dem an die Herren von Glauburg übergegangenen Familienarchive des
mainzischen, nach Frankfurt ausgewanderten Patriziergeschlechtes zum
Jungen viele die Familie Gutenberg betreffenden Urkunden, und darunter
auch das bei dem Prozesse zwischen Gutenberg und Fust errichtete
Notariatsinstrument erhalten. In dem Archive der Familie Faust, welche
von Aschaffenberg nach Frankfurt gekommen, und dort durch Heirath
unter die Patriziergeschlechter aufgenommen worden ist, hatten sich
gewiss ähnliche Urkunden und Nachrichten über die Angelegenheiten
der Familien Fust und Schöffer erhalten, wie auch in dem Berichte,
bei 1 und 2, ausdrücklich gemeldet wird. Joh. Friedrich Faust, durch
Familieneitelkeit verleitet, verfälschte sie nur in Betreff der
Personen, indem er (so wie Johann Schöffer in seinen Schluszschriften
die Erfindung allein seinem Grossvater Fust zuschreib) demselben
Fust, den er mit Recht für seinen Ahnen hielt, alle Ehre zuwendete,
und zu diesem Behufe sogar das Instrument des Notars Helmasperger
verdrehte.--WETTER, pp. 271-277.
FOOTNOTES:
Public-domain text, read in full here on John Shaqi.
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