“We hart aber sie ihre Gewerken verknüpfet, und sich diese Kunst in
geheim zu halten unterstanden, hat es doch aus sonderlicher Schickung
Gottes nicht seyn wollen noch sollen. Dann es hat sich begeben, dass
Johann Faustens nechster Nachbawer Johann von Gutenberg (man ist
auch der Meinung, dass Johann Faust und Gutenberg zusammen in einem
Haus genannt zum Jungen in Mentz, gewohnet haben, dahero solch Haus
den Nahmen auch von der Truckerey nachmahlen behalten) innen worden
dass solche edle Kunst nicht allein einen grossen Ruhm bey aller Welt
gemacht, sondern auch einen guten und erlichen Gewin gebracht, darumb
er sich freundlich zu gemelten Fausten gethan, und seine Dienste
mit Darschiessung nothwendiges Verlags anerbotten, welches er Faust
gerne angenommen, bevorab weil das Werk, so er zu trucken vorhatte
uff Pergament zu verfertigen, einen grosen Kosten erforderte darob
sie sich vereiniget und einen aufgeschnittenen Zettel oder _Contract_
nachfolgend beygesetzen Inhalts aufgerichtet, dass was auf solch Werk
gehen würde, zu Verlust und Gewinn ins gemein gehen, und alles was
darzu gehörete, uff gemeinen Sold entlehnet und aufgenommen werden
solte. Weil aber er Faust mehr aufgenommen und der Unkosten höher
geloffen, als Gutenberg vermeinet, hatt er solchen halben Theil nich
zahlen wöllen, darüber sie beyde vor das weltliche Gericht zu Mentz
gerathen, das hatt auf alles Ein- und Vorbringen, auch geschenen
Beweistum erkannt würde Johann Faust mit lieblichen eyd betewren,
dass solch uffgenommen Geld auf das gemeine Werk gegangen, und nicht
ihme allein zu Nutz kommen sey, solte Johann von Gutenberg solches
zu erlegen schuldig seyn. Solchem Rechtsspruch hat Johann Faust im
Refender zu Mentz zun Barfüssern ein Genügen gethan wie aus copeylich
beygesetzten _Instrument_ gründlich und wahrhafftig zu ersehen.
Aber Johann von Gutenberg ist darüber sehr zornig worden, darumb
er nicht allein bei Anhörung des eydt nicht gewesen, sondern auch
bald darauf von Mentz sich hinweg gen Strasburg gethan, vielleicht
daselbst seinen eygenen Verlag gehabt, und sindt ihm dahin etliche
Gefährde nachgefolget, und eine gäntzliche Trennung geschehen, dass
solche herrliche Kunst nicht mehr ist geheimb behalten blieben,
sondern allenthalben von _dato_ angeregten _Instruments_, so _An. 1455
datiret_ ausgebreitet worden. Und Hans von Petersheim, ein Diener
Johannes Fausten und Peter Schöffers, im vierten Jahr hernach Ao. 1459,
zu Frankfurt, andere, sonderlich als Mentz; Ao. 1462 verräthlichen
erobert, und umb ihre Freyheit kommen, folgends anderstwo sich
niedergethan, und solche Kunst ohngescheuet getrieben, offenbahret,
und gemein gemacht haben. Est ist auch diess Unglück mit zugeschlagen,
dass als sie ein vornehm Juristisch Buch gen Paris in Frankreich uff
Pergament gedruckt, geführet und die Wahlen [Wallischen oder Wälschen]
ihnen solche Kunst missgönnet, das Buch in Laugen gestossen, und mit
Kratzbürsten auszuthun, aber vergeblich, unterstanden, sie solche
Public-domain text, read in full here on John Shaqi.
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